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1327. Februar 24. Böutung (Beuthen O.-S.).

VI. kal. Marcii.

Johann, König von Böhmen und Polen, erklärt, nachdem Herzog Kazimir von Teschen sein Teschner Land von ihm zu Lehn genommen (vgl. oben No. 4617), dass er ihn als seinen princeps et subditus annehme, ihn schützen und vertheidigen wolle. Auch sollen ihm seine legitimen Söhne mit ihren legitimen Nachfolgern in der Regierung folgen. Als erhöhte Gnadenbezeugung sichert der König dem Herzog auch die Nachfolge im Auschwitzer Herzogthum zu, falls dessen fratruelis Herzog Johann oder einer seiner Nachfolger ohne legitime Leibeserben mit Tode abgehen.

O. Z.


Aus Sommersberg, Script. rer. Siles. I, 804 bei Grünhagen-Markgraf, Schles. Lehnsurk. II, 560. (Anm. B wäre vielleicht die Lesart eorum vorzuziehen.)


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.